Negative Feststellungswiderklage bei einer Teilklage
Art. 224 ZPO
Gegen eine Teilklage, die im vereinfachten Verfahren beurteilt wird, kann keine negative Feststellungswiderklage über den Gesamtschaden geführt werden, wenn für diese das ordentliche Verfahren anwendbar ist.
Zuständigkeit des Handelsgerichts für Mieterausweisung im Rechtsschutz in klaren Fällen
Art. 243 ZPO, Art. 257 ZPO
Das Handelsgericht ist sachlich zuständig, die Mieterausweisung im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen zu beurteilen. Die mietrechtliche Natur der Klage steht dem nicht entgegen.
Zulässigkeit der Widerklage bei verschiedenen Verfahrensarten
Art. 224 ZPO, Art. 243 ZPO, Art. 247 ZPO
Im ordentlichen Verfahren ist eine Widerklage, die einzig aufgrund ihres Streitwertes im vereinfachten Verfahren zu beurteilen wäre, zuzulassen, sofern eine Konnexität zur Hauptklage besteht.
Entscheid KGer Wallis vom 9. September 2015, ZWR 2016 147
Die Anordnung eines Schriftenwechsels im vereinfachten Verfahren steht im Ermessen des Gerichts. Die ZPO räumt den Parteien keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung zu Beginn des Verfahrens ein.
Erstreckung des Mietverhältnisses im vereinfachten Verfahren
Art. 243 ZPO
Im Rahmen einer Erstreckungsklage kann im vereinfachten Verfahren vorfrageweise darüber entschieden werden, ob das vertraglich befristete Mietverhältnis überhaupt beendet wurde.