Erstreckung des Mietverhältnisses im vereinfachten Verfahren
Art. 243 ZPO
Im Rahmen einer Erstreckungsklage kann im vereinfachten Verfahren vorfrageweise darüber entschieden werden, ob das vertraglich befristete Mietverhältnis überhaupt beendet wurde.
Rückwirkender Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege
Art. 120 ZPO
Ein rückwirkender Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Gesuchsteller falsche oder unvollständige Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht oder sich sonst mutwillig, irreführend, täuschend oder rechtsmissbräuchlich verhalten hat. Der Entschädigungsanspruch des unentgeltlichen Rechtsbeistandes darf nicht rückwirkend entzogen werden, wenn ihm selber kein bösgläubiges oder mutwilliges Verhalten vorwerfbar ist.
Bindung des Schiedsgerichts an einen Rückweisungsentscheid
Art. 393 ZPO, Art. 395 ZPO
Das Schiedsgericht verletzt den Grundsatz der Bindung an den Rückweisungsentscheid, wenn es im neuen Entscheid nicht auf die verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts Bezug nimmt und den Schiedsspruch inhaltlich noch einmal auf die gleiche Argumentation stützt.
Sicherstellung der Parteientschädigung bei Prozessfinanzierung
Art. 99 ZPO, Art. 100 ZPO
Für die Sicherstellung der Parteientschädigung bei Zahlungsunfähigkeit ist einzig die finanzielle Lage des Klägers selbst massgebend, auch wenn er einen Prozessfinanzierer beigezogen hat.
Stellt ein Vertreter anlässlich der Schlichtungsverhandlung ein Gesuch um Dispensation vom persönlichen Erscheinen und prüft die Schlichtungsbehörde, ob dem Gesuch entsprochen werden kann, ist die Gegenpartei genügend über die Vertretung orientiert und die Waffengleichheit ist gewahrt.
Ausstandsgesuche, die mehr als 50 Tage nach Kenntnis des Ausstandsgrundes gestellt werden, gelten nicht mehr als unverzüglich i.S.v. Art. 49 Abs. 1 ZPO.